Regeln zum garantierten Versicherungsschutz

Als Versicherungsnehmer kann man viel falsch machen und somit den Versicherungsschutz aufs Spiel setzen. Damit die Versicherung zahlt, gibt es ein paar Regeln, die man beachten sollte. Die Versicherung darf Leistungen kürzen, wenn die Fehler eindeutig sind. So sollte man zunächst immer vorsichtig sein. Denn die Verscherungsleistung darf gekürzt werden, wenn der Versicherte einen Schaden grob fahrlässig verursacht. Als Beispiel kann man das Rauchen von Zigaretten im Bett oder das unbeaufsichtigte Stehenlassen von brennenden Kerzen nennen. Außerdem sollte man die Haustür abschließen und die Fenster im Erdgeschoss zumachen, wenn man das Haus für längere Zeit verlässt. Auch Schnelligkeit ist gefragt. Denn ein Schaden muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden, denn wer unnötig lange wartet, riskiert die Kürzung der Versicherungsleistung.
In manchen Sparten gelten sogar besondere Regeln. Bei der Auto- und Privathaftpflichtversicherung muss der Kunde spätestens nach einer Woche den Schaden kundgegeben haben. Um privates Krankengeld zu erhalten, muss man die Krankschreibung unverzüglich einreichen, denn das private Krankenhaustagesgeld wird nur bezahlt, wenn sich der Patient innerhalb der ersten zehn Tage bei seinem Versicherungsunternehmen meldet. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Fristen, aber wer zu lange wartet, bekommt eventuell rückwirkend weniger Geld. Auch Unfälle müssen der Unfallversicherung sofort gemeldet werden. Schließlich gilt hier, niemals fünfe gerade sein zu lassen, sondern genau. Das Schadensformular muss korrekt und vollständig ausgefüllt werden, damit kein Verdacht von Betrug aufkommt. Insbesondere Hausrat- und Haftpflichtversicherer sind misstrauisch. Gerade bei Gesundheitsfragen ist es schon im Antragsformular sehr wichtig, die Wahrheit im Detail anzugeben. Wird ein wichtiges Leiden verschwiegen, kann die Versicherung später vom Vertrag zurücktreten und sogar die Leistung verweigern.

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